Medizinische Fusspflege auf Rezept
Aufgrund einer Gesetzesänderung in diesem Jahr, sind wir leider nicht mehr berechtigt, Medizinische Fusspflege auf Rezept abzurechnen.
Für die Abrechnung mit den Krankenkassen ist ab 1.01.2007 die Berufsbezeichnung Podologe/Podologin notwendig. Diese ist nicht mit Weiterqualifizierung, sondern nur mit einer vollständigen 3-jährigen Ausbildung zu erwerben.
Viele Krankenkassen zeigen sich kulant und sind bereit, weiterhin die von uns erbrachte Fusspflege zu erstatten. Wir empfehlen Ihnen daher, bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung einzuholen.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns!